DGUV Ermächtigungskennziffer 8.2083

Brandschutzbeauftragte / Brandschutzbegehung

Gesetzliche Grundlage und Bedeutung der Brandschutzbegehung

In Deutschland sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Brandschutz zu ergreifen und diese regelmäßig zu überprüfen. Die genaue Verpflichtung variiert je nach Bundesland, Gebäudetyp und Nutzung, dennoch sind die Anforderungen meist klar definiert. Durch die regelmäßige Brandschutzbegehung wird sichergestellt, dass Unternehmen ihre Pflichten erfüllen und die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet bleibt.

Eine systematische Überprüfung aller brandschutzrelevanten Maßnahmen trägt dazu bei, dass im Ernstfall schnell und effektiv gehandelt werden kann. 

Wir bieten ihnen die Begutachtung bzw. regelmäßige Begehung und Erstellung von Gefährfährdungsbeurteilng als externe Dienstleistung, durch unser speziell geschultes Personal, an. 

Das Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Mitarbeiter und die Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen zu gewährleisten. Eine regelmäßige Brandschutzbegehung trägt dazu bei, die Brandgefahr zu minimieren und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Oft soll diese Aufgabe von einem Mitarbeitenden zusätzlich, zum zu den täglichen Aufgaben übernommen werden. Diese Arbeit erfordert jedoch ruhiges, Vorgehen. Die Person fühlt sich schnell überfordert und überlastet und es passieren Fehler und es werden Dinge übersehen. 

Die Beauftragung eines externen Unternehmens, die zusammen mit dem Brandschutzbeauftragten arbeiten, spart längerfristig gesehen Geld und rettet im Ernstfall, Mensch & Umwelt.

Inhalte im Überblick

Vorbereitung

Der Brandschutzbeauftragte plant die Begehung und informiert gegebenenfalls die Mitarbeiter. Oft wird im Vorfeld ein Begehungsplan erstellt, der die relevanten Bereiche und spezifischen Prüfpunkte enthält.

Überprüfung der baulichen Gegebenheiten

Dazu gehört die Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen, Brandschutztüren, Brandabschnitten und anderen baulichen Schutzvorrichtungen. Die Unversehrtheit dieser Elemente ist entscheidend, um die Ausbreitung von Rauch und Feuer im Ernstfall zu verhindern.

Prüfung der technischen Brandschutzeinrichtungen

Dies schließt Rauchmelder, Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmeldeanlagen und eventuell Sprinkleranlagen mit ein. Der Brandschutzbeauftragte stellt sicher, dass diese regelmäßig gewartet werden und im Ernstfall voll funktionsfähig sind.

Überprüfung organisatorischer Maßnahmen

Hier geht es um die Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter, das Vorhandensein von Brandschutzordnungen und Notfallplänen sowie die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen. Auch die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Sammelplätzen wird geprüft.

Dokumentation der Begehung

Der Brandschutzbeauftragte dokumentiert alle Feststellungen und protokolliert Mängel sowie Maßnahmen, die zur Behebung erforderlich sind. Diese Dokumentation ist wichtig, um die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen und den Brandschutz kontinuierlich zu verbessern.

Nachbereitung und Mängelmanagement

Mängel und Schwachstellen werden im Nachgang priorisiert und mit dem Verantwortlichen für den jeweiligen Bereich besprochen. Ziel ist es, die identifizierten Gefahrenquellen schnellstmöglich zu beseitigen und den Brandschutz standardgerecht zu halten.

5.0
Christian Hansen
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Nina Oettel
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Claudia F
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Claudia Gess
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Susanne Haerer
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Anna Meyer
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Simin Nimis
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Janina Müller
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ADARSH AGARWAL
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Alex Weierstrass
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